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Glossar · C

Chemischer Schutz

Der chemische Pflanzenschutz besteht in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von Krankheiten, Schädlingen oder Unkräutern. Bei Tomaten dürfen ausschließlich derzeit zugelassene Mittel verwendet werden, die für die jeweilige Kultur, den jeweiligen Schädling, den jeweiligen Anwendungsort und die jeweilige Anwenderkategorie bestimmt sind. Vor der Behandlung sollten Sie das Register des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (MRiRW) sowie das vollständige Etikett überprüfen, auf dem unter anderem die Dosierung, die Anzahl der Behandlungen, die Anwendungsbedingungen, Vorsichtsmaßnahmen, Wartezeiten und die erforderliche persönliche Schutzausrüstung angegeben sind. Chemischer Pflanzenschutz wird dann eingesetzt, wenn nichtchemische Methoden nicht ausreichen, da eine unsachgemäße Anwendung Menschen, Pflanzen und der Umwelt schaden kann.